Der Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.

Der Landesverband Sachsen-Anhalt ist Mitglied im Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine e.V. In diesem Verband sind 57 Wandervereine aus ganz Deutschland mit über 600.000 Mitgliedern organisiert.

Im Jahre 1883 wurde der DGWV gegründet. In dieser Zeit entstanden vor allem in den  Städten und den angrenzenden Mittelgebirgen Wandervereine mit dem Ziel, den Menschen die Natur nahe zu bringen, durch das Wandern in der Natur. Diese Ziele bestehen in ihrer Grundaussage auch heute noch.

Der Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. gründet sich 1991. Er hat ca. 3.000 Mitglieder, die in den Ortsgruppen und Zweigvereinen des Harzklubs e.V. und des Vereins Dübener Heide, die in Sachsen-Anhalt liegen, sowie in der Magdeburger Wanderbewegung und dem altmärkischen Wanderverein organisiert sind.

Ziele des Vereins

  1. Der Verein ist der Zusammenschluss der Mitgliedsvereine des Verbandes Deutscher Gebirgs- und Wandervereine im Land Sachsen-Anhalt.
  2. Landesweite Koordinierung und Förderung der Aktivitäten seiner Mitgliedsvereine.
  3. Er unterhält eine Koordinierungsstelle für die Bearbeitung der Stellungnahmen gemäß § 29 Landesnaturschutzgesetz als anerkanter Naturschutzverein.
  4. Er vertritt die Interessen seiner Mitgliedsvereine bei der Landesregierung, den Ministerien, den Behörden, den Institutionen und den Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt.

Aufgaben des Vereins

  1. Förderung des Naturschutzes, des Umweltschutzes und der Landschaftspflege
    • Unterstützung bei Maßnahmen der Biotopgestaltung und Landschaftspflege
    • Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für Umwelt und Naturschutz
    • Lenkung der Wanderer im Interesse schutzwürdiger Bereiche durch entsprechende Beschilderung
    • Zusammenarbeit mit Naturschutzbehörden, Kommunen und Forstdienststellen für die oben genannten Aufgaben
    • Stellungnahme und Mitwirkung bei der Planung nach §29 Bundesnaturschutzgesetz
    • Zusammenarbeit mit National- und Naturparks in Sachsen-Anhalt
  2. Förderung des Wandern
    • Planung und Durchführung von Wanderungen mit dem Ziel, das Verständnis für die Natur und Landschaft zu fördern
    • Unterstützung bei der Anlage, Unterhaltung und Markierung von Wanderwegen nach einheitlichen Richtlinien, unter besonderer Berücksichtigung schutzwürdiger Bereiche
    • Werbung für das Wandern durch Herausgabe von Wanderinformationen und Wanderführern mit Hinweisen für naturgerechtes Verhalten
  3. Förderung des heimatlichen Kullturgutes
    • Unterstützung und Förderung der Heimatgruppen
    • Mitwirkung bei Erhalt und Riege von Kulturdenkmalen
    • Förderung der Heimatforschung
    • Zusammenarbeit mit dem Landesheimatbund Sachsen-Anhalt